Fahrzeugfolien

Alle angebotenen SUN-GARD Tönungsfolien verfügen über eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) nach § 22a der Straßenverkehr-Zulassungsordnung (StVZO) und müssen dadurch nicht von einem Prüfinstitut (z.B. dem TÜV) genehmigt werden. Die Beschichtung mit Tönungsfolien ist ausschließlich auf den hinteren Seitenscheiben und auf der Heckscheibe erlaubt und nur, sofern ein zweiter Außenspiegel vorhanden ist. Eine Kopie der Allgemeinen Bauartgenehmigung muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

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